Impressum

kreativixdesign Judith Moser
Pfarrhofsberg 34, 4714 Meggenhofen
Tel. +43 (0)664-3328048
[email protected]


GISA Zahl: 32705577
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
Kammerzugehörigkeit: Grieskirchen
UID-Nr: ATU75577403
Geschäftsführung: Judith Moser

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Grundlagen der Zusammenarbeit
Durch den Grafik-Design-Auftrag verpflichtet sich die Grafik-/Kommunikationsdesignerin grafische Werke zu schaffen, die im Sinne der Kommunikationsabsicht des Auftraggebers nutzbar sind und den medientechnischen Anforderungen entsprechen. 


Erfüllungsort
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt die Grafik-/Kommunikationsdesignerin ihre Leistungen an ihrem Geschäftssitz.

Kommunikationsdesigner / Grafik-Designer
Qualifizierte Selbständige mit mehrjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet Grafik-Design.

Auftraggeber
Auftraggeber ist der Besteller einer Grafik-Design-Leistung. Auch Werbe-, PR-Agenturen können Auftraggeber sein.

Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten. Abweichungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

Leistungserstellung und Umfang des Auftrages
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden.

Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung:

  • Umfassendes Briefing
  • Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Beistellung detaillierter Unterlagen die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Information von allen Vorgängen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
  • Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte zu prüfen.
  • Geschäftsbedingungen etc. 


Teilbereiche der Leistungserstellung:

  • Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, usw.)
  • Präsentation
  • Grafikdesign (Entwurfsausarbeitung, Layout, Muster)
  • Ausführung kreativer/handwerklicher Leistungsumfang
  • Änderungen und Korrekturen des Auftraggebers, Layout, Satz, Bildbearbeitung, …
  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter auf Rechnung des Kunden (zb. Lektorat, Übersetzungsbüros, ...) 
  • Reinzeichnung, Druck / Webdaten erstellen


Kontrolle und Freigabe
Alle Leistungen (Vorentwürfe, Text/Rechtschreibung, Foto, Skizzen, Reinzeichnungen, eventuelle Andrucke, PDF‘s) sind vom Kunden zu überprüfen und spätestens binnen einer Woche freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform und werden gesondert verrechnet. Dies betrifft Änderungen des Leistungsinhaltes, Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge.

Preisangebote
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.

Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen
Die Grafik-/Kommunikationsdesignerin hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. 

Als Grundlage für die Bemessung des Honoraranspruches dienen die Honorar-Richtlinien für Kommunikations-/Grafikdesigner der jeweils geltenden Fassung (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz)

Das Gesamthonorar setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten usw.)
  • Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation usw.)
  • Abänderungen und Korrekturen des Auftraggebers, Layout, Satz, Bildbearbeitung, …
  • Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung usw.)
  • Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
  • Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten usw.)
  • Fremdleistungen
  • Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)


Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber vorzeitig vom Vertrag zurücktritt. 

  • Die weitere Verwendung der bis zur Präsentation eingebrachten deen und Konzepte ist untersagt. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.)
  • Die Grafik-/Kommunikationsdesignerin ist berechtigt nicht verwendete Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die von der Grafik-/Kommunikationsdesignerin gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens mit der durch die Grafik-/Kommunikationsdesignerin angebotenen Übergabe des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar.


Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Abänderungen (z. B. Autorkorrektur) sind vorzugsweise schriftlich via E-Mail anzuordnen und werden dem Auftraggeber verrechnet.

Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Die Grafik-/Kommunikationsdesignerin ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Im Falle berechtigter Reklamationen beginnt die Zahlungsfrist erst mit deren Erledigung.

Lieferung / Übergabetermin
Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw zu bestätigen. Die Grafik-/Kommunikationsdesignerin verpflichtet sich, den Übergabetermin des/ der zu schaffenden Werke(s) gewissenhaft einzuhalten.

Wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (zB Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

Die Übergabetermine verschieben sich im gleichen Maß durch erhebliche Unterbrechungen. Höhere Gewalt oder den Verzug durch in Auftrag gegebene Fremdleistung entbinden die Grafik-/Kommunikationsdesignerin vom vereinbarten Liefertermin.

Reklamationen und Mängel
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung zu.

Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft der  Grafik-/Kommunikationsdesignerin zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Auftraggeber.

Ebenso haftet sie nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde. Soweit die Grafik-/Kommunikationsdesignerin notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

Rücktrittsrecht
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur schriftlich möglich. Im Fall eines Stornos hat die Grafik-/Kommunikationsdesignerin das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

Urheberrecht
Das gesetzliche Urheberrecht der Grafik-/Kommunikationsdesignerin an ihren Arbeiten ist unverzichtbar. Die Grafik-/Kommunikationsdesignerin ist zur Anbringung ihres Namens, Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum ihr Name unter „Grafik-/Kommunikationsdesign“ zu nennen, dies gilt auch bei Corporate- Design-Arbeiten mit der Bezeichnung „Corporate Design“ für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung der Arbeit.

Nutzungsrecht
Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich
das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung. Die Einräumung all dieser Rechte darf von der Grafik-/Kommunikationsdesignerin nicht verwehrt werden, wenn ihr ein angemessenes Honorar, das auch den Verdienstentgang durch Wegfallen zukünftiger Aufträge berücksichtigt, geboten wird.

Der Grafik-/Kommunikationsdesignerin ist es gestattet, ihre Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten, auch Nachdrucken, sind der Grafik-/Kommunikationsdesignerin unaufgefordert fünf einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) zu überlassen, welche diese zum Zwecke des Nachweises erbrachter Leistungen verwenden und veröffentlichen darf.

Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand Grieskirchen.